Netzanschluss – Hausanschluss Gas

Gas-Hausanschluss bei Wärmepumpe
Schwerpunkt: Stilllegung & Co

Damit die Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, benötigen Sie einen Netzanschluss. Der Netzanschluss verbindet das öffentliche Netz mit Ihrer Kundenanlage. Beim Anschluss Ihrer Anlage gibt es einiges zu berücksichtigen. Dasselbe gilt bei der Stilllegung von Gasanlagen.

Wenn ein Gasanschluss nicht mehr benötigt wird, stellt sich die Frage:
Was tun mit der Leitung?

Die Bundesnetzagentur unterscheidet drei zentrale Handlungsoptionen – von temporär bis endgültig:

1. Pausieren / Inaktiver Anschluss

Ein inaktiver Anschluss bleibt technisch intakt, jedoch abgeschaltet. Er kann jederzeit wieder aktiviert werden – etwa nach einem mehrmonatigen Urlaub oder bei Bedarf. In dieser Zeit kann der Netzbetreiber eine Vorhaltepauschale fordern. Sie entfällt, sobald entweder der Gasbezug wieder beginnt oder der Anschluss stillgelegt bzw. zurückgebaut wird.

2. (Dauerhafte) Stilllegung / Trennung (empfohlen)

Hier wird die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude geschlossen (oder die Zuleitung getrennt), der Gaszähler wird entfernt und das hinterliegende Leitungssystem wird entgast. Die Anschlussleitung selbst bleibt jedoch stehen – die Inbetriebnahme wäre technisch meist weiterhin möglich. Es entsteht ein mittlerer Aufwand, aber mit dem Vorteil, jederzeit wieder aktivierbar zu sein.

3. Rückbau

Der Rückbau geht einen Schritt weiter – es handelt sich um eine vollständige Entfernung der Netzanschlussleitung vom Anschlusspunkt bis zum Hausverteilnetz. Diese Maßnahme ist endgültig: das Grundstück gilt dann als „nicht erschlossen“ für Gas, ein Anschluss ist nur über einen neuen Antrag möglich.

Checkliste zur Stilllegung

 

Aufgabe Erledigt
Anbieter kündigen
Stilllegungsantrag beim Netzbetreiber stellen
Kostenangebot einholen
Wärmepumpe planen und Fördermittel prüfen
Stilllegung vor Umbau beauftragen