Netzanschluss – Hausanschluss Gas

Gas-Hausanschluss bei Wärmepumpe
Schwerpunkt: Stilllegung & Co

Damit die Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, benötigen Sie einen Netzanschluss. Der Netzanschluss verbindet das öffentliche Netz mit Ihrer Kundenanlage. Beim Anschluss Ihrer Anlage gibt es einiges zu berücksichtigen. Dasselbe gilt bei der Stilllegung von Gasanlagen.

Wenn ein Gasanschluss nicht mehr benötigt wird, stellt sich die Frage:
Was tun mit der Leitung?

Wird der Gasanschluss nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht mehr benötigt, sollten Sie mit Ihrem Netzbetreiber das weitere Vorgehen klären. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem inaktiven Anschluss, einer dauerhaften Stilllegung und einem Rückbau.

1. Inaktiver Anschluss

Die Anschlussleitung bleibt grundsätzlich betriebsbereit und unter Gasdruck. Sie wird hinter der Hauptabsperreinrichtung verschlossen; Zähler und gegebenenfalls Druckregelgerät werden ausgebaut. Eine spätere Nutzung bleibt grundsätzlich möglich. Klären Sie mit Ihrem Netzbetreiber, ob und auf welcher vertraglichen Grundlage hierfür laufende Kosten anfallen.

2. Dauerhafte Stilllegung / Trennung

Bei der dauerhaften Stilllegung wird der Anschluss physisch vom Gasnetz getrennt und die Leitung gasfrei gemacht sowie sicher verschlossen. Die Leitung kann im Boden verbleiben. Eine spätere Wiederinbetriebnahme ist dabei nicht vorgesehen. Das bloße Schließen der Hauptabsperreinrichtung ist deshalb nicht mit einer dauerhaften Stilllegung gleichzusetzen.

3. Rückbau

Beim Rückbau wird die Anschlussleitung entfernt. Eine spätere Gasversorgung würde einen neuen Anschluss erfordern. Ein vollständiger Rückbau ist nicht automatisch Voraussetzung dafür, den Netzanschlussvertrag zu beenden.

Kündigung: Muss der Netzbetreiber den Anschluss stilllegen?

Nach § 25 NDAV können Sie das Netzanschlussverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Der Gasliefervertrag ist gesondert zu kündigen; dessen Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen bleiben zu beachten.

Der Netzbetreiber ist für die sichere technische Behandlung des Anschlusses verantwortlich. Aus der Kündigung folgt jedoch nicht automatisch die Pflicht, die gesamte Anschlussleitung zu entfernen. Welche technische Maßnahme erforderlich ist – etwa ein zunächst inaktiver Anschluss, eine dauerhafte Stilllegung oder ein Rückbau –, ist mit dem Netzbetreiber zu klären. Er hat dabei die technischen Anforderungen und Ihre berechtigten Interessen zu berücksichtigen. Arbeiten am Netzanschluss dürfen nur der Netzbetreiber oder von ihm beauftragte Unternehmen ausführen; maßgeblich ist § 8 NDAV.

Wer muss die Stilllegung bezahlen?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 5. Dezember 2025 (Az. 6 UKl 2/25) entschieden, dass der beklagte Netzbetreiber Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses nicht auf Grundlage von § 9 NDAV auf Anschlussnehmer abwälzen darf. Nach dem Urteil erfasst die dort geregelte Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses nicht dessen Stilllegung.

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Aus der Entscheidung folgt keine pauschale Kostenfreiheit für jede Maßnahme, insbesondere nicht ohne Weiteres für einen ausdrücklich gewünschten vollständigen Rückbau. Auch gesonderte vertragliche Vereinbarungen können für die Kostenfrage relevant sein.

Unser Tipp: Kündigen Sie das Netzanschlussverhältnis in Textform und bitten Sie um eine Bestätigung. Fordert der Netzbetreiber Stilllegungs- oder Rückbaukosten, lassen Sie sich vor einer kostenpflichtigen Beauftragung die konkrete Rechtsgrundlage und eine nachvollziehbare Kostenaufstellung nennen.

Quellen: Bundesnetzagentur: Rückbau und Stilllegung von Gasanschlüssen · Urteil des OLG Oldenburg (PDF) · Verbraucherzentrale: Kündigung, Kosten und Hinweis zur Revision. Zuletzt geprüft: 8. Oktober 2026.

Checkliste zur Stilllegung

 

Aufgabe Erledigt
Gasliefervertrag und Netzanschlussvertrag getrennt kündigen ☐
Technisches Vorgehen und Termin mit dem Netzbetreiber klären ☐
Bei Kostenforderungen: Rechtsgrundlage und Kostenaufstellung anfordern ☐
Wärmepumpe planen und Fördermittel prüfen ☐
Sichere Trennung durch den Netzbetreiber mit dem Heizungsumbau abstimmen ☐