Liefer- und Zahlungsbedingungen

Hier finden Sie die Regelungen zu Preisen, Warenabruf, Zahlung und Lieferung entsprechend den Abschnitten 4 und 6 unserer AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Preise, Warenabruf und Zahlung

4.1. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Lieferkosten, Inselzuschläge oder Kosten optionaler Leistungen werden vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesen beziehungsweise vereinbart. Gegenüber Unternehmern gelten die ausdrücklich angegebenen Netto- oder Bruttopreise.

4.2. Ob die Lieferung im Preis enthalten ist, ergibt sich aus dem Angebot. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung entstehen keine zusätzlichen normalen Lieferkosten. Zuschläge für Nord- und Ostseeinseln werden vor Vertragsschluss angegeben beziehungsweise ausdrücklich vereinbart. Eine frachtfreie Lieferung beinhaltet kein Verbringen ins Gebäude.

4.3. Der Kunde hat seinen gewünschten Liefertermin innerhalb von 21 Kalendertagen nach Annahme des individuellen Angebots mitzuteilen. Liegt der gewünschte Liefertermin mehr als 21 Kalendertage nach Angebotsannahme oder erfolgt die Mitteilung später, prüfen wir vor der Beschaffung die Verfügbarkeit und zwischenzeitliche Änderungen der Herstellerpreise.

4.4. Bei einem späteren Warenabruf schlagen wir erforderliche Änderungen unter Angabe der betroffenen Positionen und des aktualisierten Gesamtpreises vor; Kostensenkungen werden ebenfalls berücksichtigt. Preisänderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Fehlt eine solche Änderungsvereinbarung, bleibt die bisherige Vertragsvereinbarung maßgeblich.

4.5. Vereinbarte Preisänderungen werden in der aktualisierten Vertragsbestätigung dokumentiert. Förderbewilligungszeiträume begründen keine darüber hinausgehende Preisbindung.

4.6. Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise Bestellprozess. Bei vereinbarter Vorkasse wird erst nach vollständigem Eingang der für die betreffende Lieferung vereinbarten Zahlung versandt. Fehlt eine besondere Fälligkeitsvereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

4.7. Zahlungen erfolgen in Euro. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Zusatzleistungen und Werkzeugverlängerungen werden nur zu vorher vereinbarten Preisen berechnet.

Versand und Lieferung

6.1. Wir liefern innerhalb Deutschlands an die vereinbarte Anschrift. Paket- und Speditionsversand richten sich nach Art und Umfang der Waren. Selbstabholung wird nicht angeboten, soweit nicht im Einzelfall vereinbart.

6.2. Liefertermine und -fristen werden im Angebot, Bestellprozess oder bei der vorgesehenen Terminabstimmung vereinbart. Gewünschte Termine bedürfen unserer Bestätigung nach Prüfung der Lieferverfügbarkeit. Eine allgemeine Lieferfrist von sechs bis acht Werktagen wird für Heizungsprojekte nicht zugesichert.

6.3. Speditionslieferungen erfolgen grundsätzlich frei Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde stellt die erforderliche Zugänglichkeit und Annahmemöglichkeit sicher. Besondere örtliche Einschränkungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

6.4. Bei erkennbaren Lieferhindernissen informieren wir den Kunden über deren absehbare Auswirkungen. Verbindliche Termine werden nicht allein durch die Mitteilung eines Lieferhindernisses aufgehoben. Gesetzliche Rechte und Pflichten bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.5. Teillieferungen erfolgen nur, soweit sie zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten für von uns veranlasste Teillieferungen werden dem Kunden nicht berechnet.

6.6. Bei vom Kunden zu vertretenden falschen Adressangaben, fehlender vereinbarter Zugänglichkeit oder unberechtigter Nichtannahme können wir die dadurch verursachten erforderlichen Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

6.7. Gegenüber Unternehmern geht beim Versendungskauf die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister über, soweit § 447 BGB anwendbar ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

6.8. Eine Versandbestätigung bezieht sich auf die darin aufgeführten Artikel beziehungsweise Sendungen und bedeutet bei Teillieferungen nicht, dass die gesamte Bestellung bereits versandt oder vollständig geliefert wurde. Bereitgestellte Sendungsnummern sind für jede Sendung gesondert zu verwenden. Erste Aktualisierungen der Sendungsverfolgung können erst nach 24 bis 36 Stunden sichtbar sein. Die Sendungsverfolgung ersetzt keine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist.

6.9. Zur Sicherung von Ansprüchen gegenüber dem Versanddienstleister bitten wir den Kunden, bei der Übergabe nach Möglichkeit die Verpackung, erkennbare Schäden und die Anzahl der Packstücke zu prüfen. Sichtbare Beschädigungen oder fehlende Packstücke sollen konkret auf dem Abliefernachweis vermerkt und vom Zusteller bestätigt werden. Beschädigte Verpackungen und betroffene Waren sollen fotografiert und uns unverzüglich gemeldet werden. Eine Empfangsunterschrift allein bedeutet keine Bestätigung der Mangelfreiheit oder der Vollständigkeit des Inhalts ungeöffneter Packstücke.

6.10. Bei erkennbar beschädigter Ware oder erheblichen Verpackungsschäden, die einen Warenschaden vermuten lassen, empfehlen wir, die Annahme der betroffenen Sendung zu verweigern und uns unverzüglich zu informieren. Die bloße Annahme beschädigter Ware schließt gesetzliche Ansprüche nicht aus.

6.11. Erst beim Auspacken erkennbare Schäden sollen uns unverzüglich, möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, per E-Mail an service@diy-heizung.de gemeldet werden. Die Meldung soll Bestellnummer, Sendungsnummer, Schadensbeschreibung sowie aussagekräftige Fotos von Verpackung und Ware enthalten, soweit verfügbar. Ware und Verpackungsmaterial sollen, soweit zumutbar, bis zur Klärung beziehungsweise bis zu unserer Mitteilung, dass sie nicht mehr benötigt werden, zur Dokumentation aufbewahrt werden. Zur Organisation einer Rücksendung bitten wir um vorherige Abstimmung; die Ausübung gesetzlicher Rechte setzt unsere Zustimmung nicht voraus.

6.12. Wir empfehlen, keine Abstellgenehmigung zu erteilen, wenn eine persönliche Entgegennahme möglich ist. Wer dem Versanddienstleister unmittelbar eine Abstellgenehmigung erteilt, muss die Eignung und Sicherheit des vereinbarten Ablageorts berücksichtigen. Eine unbeaufsichtigte Ablage kann die Feststellung des Lieferzustands und den Nachweis späterer Verluste oder Beschädigungen erschweren. Gefahrübergang und Haftung richten sich auch in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen; eine Abstellgenehmigung begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss zu unseren Gunsten.

6.13. Für Verbraucher sind die Prüfungs-, Dokumentations- und Meldehinweise in Ziffern 6.9 bis 6.11 Bitten zur Unterstützung der Schadensabwicklung, keine Voraussetzungen gesetzlicher Ansprüche. Eine unterlassene Dokumentation oder eine Meldung nach Ablauf von sieben Kalendertagen schließt ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht aus. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Schadensanzeige gegenüber dem Frachtführer, insbesondere die Beweisvermutungen nach § 438 HGB, bleiben unberührt.

6.14. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei später erkennbaren Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Unterbleibt die gebotene Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt; dies gilt insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Sieben-Tage-Empfehlung in Ziffer 6.11 verlängert diese gesetzlichen Rügefristen nicht.

Werkzeug und Rücknahmen

Für die Werkzeugmiete gilt Abschnitt 10 der AGB. Informationen zu Widerruf und Kulanzrücknahmen finden Sie unter Widerrufsrecht und Rücknahmen.

Stand: 5. Oktober 2026