Fernberatung, Eigenmontage und Haftung
Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang und unsere AGB.
Fernberatung per Video, Telefon, WhatsApp und anderen digitalen Kanälen
7.1. Fernberatung erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Themen und auf Grundlage der verfügbaren Angaben und Aufnahmen. Reaktionszeiten, zeitlicher Umfang und Vergütung richten sich nach dem Angebot beziehungsweise der Buchung. Die Bereitstellung eines Kommunikationskanals begründet keine Zusage einer jederzeitigen oder sofortigen Bearbeitung.
7.2. Fernberatung ist eine Hilfestellung. Sie umfasst ohne ausdrückliche Vereinbarung weder eine vollständige Installationsprüfung noch eine Abnahme, Inbetriebnahme oder Freigabe zum Betrieb und ersetzt erforderliche Prüfungen vor Ort nicht.
7.3. Fotos und Videos bilden nur Ausschnitte ab. Insbesondere verdeckte Leitungen, innenliegende Bauteile und der tatsächliche Verlauf von Leitungen zwischen Innen- und Außeneinheit können nicht zuverlässig vollständig beurteilt werden. Eine Beurteilung sichtbarer Anschlüsse umfasst daher keine Bestätigung der Richtigkeit nicht erkennbarer Anlagenteile.
7.4. Der Kunde muss relevante Unsicherheiten mitteilen und unklare Anweisungen vor der Umsetzung klären. Bei nicht hinreichend erkennbaren oder sicherheitsrelevanten Sachverhalten ist vor Fortsetzung der Arbeiten eine fachkundige Prüfung vor Ort erforderlich.
7.5. Die Haftung für Fernberatungsleistungen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 13.
Videocheck vor der Inbetriebnahme
8.1. Ist ein Videocheck vereinbart, prüfen wir die anhand der bereitgestellten Informationen und sichtbaren Aufnahmen erkennbaren hydraulischen Anschlüsse auf Plausibilität und offensichtliche Abweichungen. Ziel ist, erkennbare Hindernisse vor dem Vor-Ort-Termin zu klären und zusätzliche Anfahrten möglichst zu vermeiden. Eine Garantie, dass sämtliche Fehler erkannt oder weitere Anfahrten vermieden werden, ist damit nicht verbunden.
8.2. Der Videocheck ist keine vollständige Kontrolle der Installation, keine Abnahme, keine Inbetriebnahme und keine Freigabe zum Betrieb. Ziffer 7 gilt entsprechend. Er ersetzt die erforderlichen Prüfungen vor Ort nicht.
8.3. Der Videocheck ist mindestens fünf Kalendertage vor dem gewünschten Termin anzufragen. Termine werden nach Verfügbarkeit bestätigt; ein Anspruch auf das Wunschdatum besteht nicht.
Vor-Ort-Inbetriebnahme
9.1. Eine Vor-Ort-Inbetriebnahme ist nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich enthalten ist. Wir dürfen für von uns geschuldete Leistungen qualifizierte Fachpersonen oder Fachunternehmen einsetzen. Vom Kunden selbst beauftragte Dritte handeln außerhalb unseres Leistungsumfangs.
9.2. Soweit die folgende Inbetriebnahmeleistung angeboten und vereinbart ist, umfasst sie bei einmaliger Anfahrt: Prüfung der Wasserdurchsätze, Mindestdurchflussmengen und Betriebsdrücke; Kontrolle der Wärmequellenanlage und der Schmutzfänger beziehungsweise Wasserfilter; Kontrolle elektrischer Komponenten und Anschlüsse sowie eines vorhandenen Motorschutzes im Rahmen der Inbetriebnahme; Parametrierung und Einstellung des Wärmepumpenreglers; Erstellung eines Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokolls.
9.3. Die Inbetriebnahme umfasst keine vollständige Montage, keine vollständige Prüfung verdeckter Bestandsinstallationen und keine Herstellung der Elektroinstallation. Erforderliche elektrische Prüfungen und der fachgerechte Anschluss sind bauseits durch die hierfür qualifizierten Fachkräfte sicherzustellen. Der angebotene Umfang der Anschlusskontrolle im Rahmen der Inbetriebnahme bleibt maßgeblich.
9.4. Der Kunde hat vor dem Termin sicherzustellen, dass die Anlage hydraulisch vollständig betriebsbereit und befüllt sowie nach Herstelleranleitung und einschlägigen elektrotechnischen Anforderungen fachgerecht angeschlossen ist. Erforderliche Zugänge, Anschlüsse und vorhandene projektbezogene Unterlagen sind bereitzuhalten. Absehbare Hindernisse sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9.5. Die Vor-Ort-Inbetriebnahme ist mindestens zehn Kalendertage vor dem gewünschten Termin anzufragen. Der Termin bedarf unserer Bestätigung nach Verfügbarkeit.
9.6. Fehlen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung, darf die Inbetriebnahme bis zur Herstellung dieser Voraussetzungen unterbrochen oder verschoben werden. Zusätzliche Nacharbeiten und Anfahrten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach gesonderter Vergütungsvereinbarung berechnet. Verursacht der Kunde schuldhaft einen vergeblichen Termin oder eine zusätzliche Anfahrt, bleiben gesetzliche Ersatzansprüche für den dadurch verursachten Schaden bestehen.
Haftung
13.1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.2. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 13.3 eingreift.
13.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
13.4. Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei Mitverursachung durch den Kunden gilt § 254 BGB.
Rechner und Konfiguratoren
Überschlägige Rechner und schematische Darstellungen dienen der ersten Orientierung. Ergebnisse hängen von den eingegebenen Daten ab und ersetzen keine erforderliche Fachplanung oder Prüfung vor Ort. Der Umfang einer beauftragten Planung ergibt sich aus dem Angebot.
Stand: 5. Oktober 2026















