Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen
Lippa GmbH – DiY-Heizung.de
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Vertragspartner ist die Lippa GmbH, Osterbrooksweg 71, 22869 Schenefeld, Telefon: 040 – 380 40 996, E-Mail: service@diy-heizung.de (nachfolgend „wir“).
1.2. Diese AGB gelten für Verträge über Warenlieferungen, Heizungs- und Anschlusspakete, projektbezogene Planung und Unterlagen, Fernberatung, Werkzeugmiete und vereinbarte Leistungen zur Inbetriebnahme. Sie gelten für Bestellungen im Online-Shop sowie für individuell übermittelte Angebote, insbesondere über Zoho Books, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
1.3. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Darstellungen auf der Website und Ergebnisse einer automatisierten Konfiguration sind grundsätzlich keine verbindlichen Vertragsangebote. Ob ein individuell übermitteltes Dokument ein verbindliches Angebot oder eine unverbindliche Projektkalkulation darstellt, wird darin ausdrücklich angegeben.
2.2. Im Online-Shop gibt der Kunde mit der zahlungspflichtigen Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Vor Abgabe kann er seine Eingaben prüfen und berichtigen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme. Wir nehmen die Bestellung innerhalb von sieben Tagen durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder eine als Vertragsannahme erkennbare Zahlungsaufforderung an. Ohne fristgerechte Annahme ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
2.3. Ein ausdrücklich verbindliches individuelles Angebot kann innerhalb der angegebenen Annahmefrist über die dafür vorgesehene Annahmefunktion oder in Textform angenommen werden. Die gesetzlichen Anforderungen an einen elektronischen Vertragsschluss bleiben unberührt. Die spätere Abstimmung des Liefertermins verschiebt den Vertragsschluss nicht automatisch.
2.4. Bei ausdrücklich unverbindlichen Kalkulationen kommt ein Vertrag erst durch eine anschließende Vereinbarung zustande, die Liefer- und Leistungsumfang sowie Preis festlegt. Gesonderte Planungs-, Beratungs- oder Förderunterstützungsleistungen können unabhängig von einer späteren Warenbestellung vereinbart werden.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch. Vertragsbestätigungen werden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, übermittelt. Änderungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs oder Preises bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
3. Liefer- und Leistungsumfang, Mitwirkung und Eigenleistung
3.1. Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Waren und Leistungen. Nicht aufgeführte Zubehörteile, Elektroinstallationsarbeiten, Montagearbeiten und sonstige Leistungen sind bauseits zu organisieren. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
3.2. Wir bieten keine vollständige Montage der Heizungsanlage und keine Vermittlung einer solchen Montage an. Vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten sowie Leistungen von ihm beauftragter Fachbetriebe sind von unseren ausdrücklich vereinbarten Leistungen zu unterscheiden.
3.3. Der Kunde hat die für das Projekt erforderlichen, ihm bekannten Gebäude-, Anlagen- und Anschlussdaten vollständig und zutreffend bereitzustellen, Unsicherheiten kenntlich zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben werden dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet, soweit sie darauf beruhen und wir keine eigenen vertraglichen Pflichten verletzt haben.
3.4. Konfigurationen, schematische Anschlussdarstellungen und Fernbeurteilungen beruhen auf den bereitgestellten Daten. Eine vollständige Bestandsaufnahme, ein Aufmaß vor Ort oder eine Prüfung verdeckter Leitungen und Bauteile ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Der Umfang einer beauftragten Fachplanung ergibt sich aus dem Angebot.
3.5. Eigenleistungen müssen den Herstelleranleitungen und den einschlägigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Arbeiten, die Fachbetrieben vorbehalten sind, sind durch entsprechend qualifizierte und gegebenenfalls zugelassene Fachbetriebe auszuführen. Bei unklaren sicherheitsrelevanten Sachverhalten ist vor Fortsetzung der Arbeiten eine fachkundige Prüfung vor Ort erforderlich.
3.6. Vorhandene Unterlagen werden im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Zusätzlich gewünschte projektbezogene Berechnungen, Zeichnungen oder Dokumente außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach vorheriger Vergütungsvereinbarung gesondert abgerechnet.
4. Preise, späterer Warenabruf und Zahlung
4.1. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Lieferkosten, Inselzuschläge oder Kosten optionaler Leistungen werden vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesen beziehungsweise vereinbart. Gegenüber Unternehmern gelten die ausdrücklich angegebenen Netto- oder Bruttopreise.
4.2. Ob die Lieferung im Preis enthalten ist, ergibt sich aus dem Angebot. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung entstehen keine zusätzlichen normalen Lieferkosten. Zuschläge für Nord- und Ostseeinseln werden vor Vertragsschluss angegeben beziehungsweise ausdrücklich vereinbart. Eine frachtfreie Lieferung beinhaltet kein Verbringen ins Gebäude.
4.3. Der Kunde hat seinen gewünschten Liefertermin innerhalb von 21 Kalendertagen nach Annahme des individuellen Angebots mitzuteilen. Liegt der gewünschte Liefertermin mehr als 21 Kalendertage nach Angebotsannahme oder erfolgt die Mitteilung später, prüfen wir vor der Beschaffung die Verfügbarkeit und zwischenzeitliche Änderungen der Herstellerpreise.
4.4. Bei einem späteren Warenabruf schlagen wir erforderliche Änderungen unter Angabe der betroffenen Positionen und des aktualisierten Gesamtpreises vor; Kostensenkungen werden ebenfalls berücksichtigt. Preisänderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Fehlt eine solche Änderungsvereinbarung, bleibt die bisherige Vertragsvereinbarung maßgeblich.
4.5. Vereinbarte Preisänderungen werden in der aktualisierten Vertragsbestätigung dokumentiert. Förderbewilligungszeiträume begründen keine darüber hinausgehende Preisbindung.
4.6. Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise Bestellprozess. Bei vereinbarter Vorkasse wird erst nach vollständigem Eingang der für die betreffende Lieferung vereinbarten Zahlung versandt. Fehlt eine besondere Fälligkeitsvereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
4.7. Zahlungen erfolgen in Euro. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Zusatzleistungen und Werkzeugverlängerungen werden nur zu vorher vereinbarten Preisen berechnet.
5. Förderung und Förderunterstützung
5.1. Förderunterstützung wird ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht. Eine Förderbewilligung, bestimmte Förderhöhe oder Auszahlung wird nicht zugesichert. Maßgeblich sind die Entscheidung des Fördergebers und die jeweiligen Förderbedingungen.
5.2. Der Kunde ist für zutreffende Angaben und die ihm obliegenden Anträge, Nachweise, Mitwirkungshandlungen und Fristen verantwortlich. Tätigkeiten, die wir ausdrücklich übernommen haben, führen wir entsprechend der Leistungsbeschreibung aus. Die Antragstellung erfolgt durch die nach dem Förderprogramm berechtigte Person.
5.3. Soweit ein Förderprogramm einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung verlangt, muss diese ausdrücklich im jeweiligen Vertrag vereinbart sein. Diese AGB ersetzen keine solche projektbezogene Förderbedingung.
5.4. Maßgeblich für den Bewilligungs- und Umsetzungszeitraum ist die Förderzusage. Förderfristen sind von Lieferterminen und vertraglichen Preisvereinbarungen zu unterscheiden.
6. Versand und Lieferung
6.1. Wir liefern innerhalb Deutschlands an die vereinbarte Anschrift. Paket- und Speditionsversand richten sich nach Art und Umfang der Waren. Selbstabholung wird nicht angeboten, soweit nicht im Einzelfall vereinbart.
6.2. Liefertermine und -fristen werden im Angebot, Bestellprozess oder bei der vorgesehenen Terminabstimmung vereinbart. Gewünschte Termine bedürfen unserer Bestätigung nach Prüfung der Lieferverfügbarkeit. Eine allgemeine Lieferfrist von sechs bis acht Werktagen wird für Heizungsprojekte nicht zugesichert.
6.3. Speditionslieferungen erfolgen grundsätzlich frei Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde stellt die erforderliche Zugänglichkeit und Annahmemöglichkeit sicher. Besondere örtliche Einschränkungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
6.4. Bei erkennbaren Lieferhindernissen informieren wir den Kunden über deren absehbare Auswirkungen. Verbindliche Termine werden nicht allein durch die Mitteilung eines Lieferhindernisses aufgehoben. Gesetzliche Rechte und Pflichten bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5. Teillieferungen erfolgen nur, soweit sie zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten für von uns veranlasste Teillieferungen werden dem Kunden nicht berechnet.
6.6. Bei vom Kunden zu vertretenden falschen Adressangaben, fehlender vereinbarter Zugänglichkeit oder unberechtigter Nichtannahme können wir die dadurch verursachten erforderlichen Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
6.7. Gegenüber Unternehmern geht beim Versendungskauf die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister über, soweit § 447 BGB anwendbar ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.
6.8. Eine Versandbestätigung bezieht sich auf die darin aufgeführten Artikel beziehungsweise Sendungen und bedeutet bei Teillieferungen nicht, dass die gesamte Bestellung bereits versandt oder vollständig geliefert wurde. Bereitgestellte Sendungsnummern sind für jede Sendung gesondert zu verwenden. Erste Aktualisierungen der Sendungsverfolgung können erst nach 24 bis 36 Stunden sichtbar sein. Die Sendungsverfolgung ersetzt keine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist.
6.9. Zur Sicherung von Ansprüchen gegenüber dem Versanddienstleister bitten wir den Kunden, bei der Übergabe nach Möglichkeit die Verpackung, erkennbare Schäden und die Anzahl der Packstücke zu prüfen. Sichtbare Beschädigungen oder fehlende Packstücke sollen konkret auf dem Abliefernachweis vermerkt und vom Zusteller bestätigt werden. Beschädigte Verpackungen und betroffene Waren sollen fotografiert und uns unverzüglich gemeldet werden. Eine Empfangsunterschrift allein bedeutet keine Bestätigung der Mangelfreiheit oder der Vollständigkeit des Inhalts ungeöffneter Packstücke.
6.10. Bei erkennbar beschädigter Ware oder erheblichen Verpackungsschäden, die einen Warenschaden vermuten lassen, empfehlen wir, die Annahme der betroffenen Sendung zu verweigern und uns unverzüglich zu informieren. Die bloße Annahme beschädigter Ware schließt gesetzliche Ansprüche nicht aus.
6.11. Erst beim Auspacken erkennbare Schäden sollen uns unverzüglich, möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, per E-Mail an service@diy-heizung.de gemeldet werden. Die Meldung soll Bestellnummer, Sendungsnummer, Schadensbeschreibung sowie aussagekräftige Fotos von Verpackung und Ware enthalten, soweit verfügbar. Ware und Verpackungsmaterial sollen, soweit zumutbar, bis zur Klärung beziehungsweise bis zu unserer Mitteilung, dass sie nicht mehr benötigt werden, zur Dokumentation aufbewahrt werden. Zur Organisation einer Rücksendung bitten wir um vorherige Abstimmung; die Ausübung gesetzlicher Rechte setzt unsere Zustimmung nicht voraus.
6.12. Wir empfehlen, keine Abstellgenehmigung zu erteilen, wenn eine persönliche Entgegennahme möglich ist. Wer dem Versanddienstleister unmittelbar eine Abstellgenehmigung erteilt, muss die Eignung und Sicherheit des vereinbarten Ablageorts berücksichtigen. Eine unbeaufsichtigte Ablage kann die Feststellung des Lieferzustands und den Nachweis späterer Verluste oder Beschädigungen erschweren. Gefahrübergang und Haftung richten sich auch in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen; eine Abstellgenehmigung begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss zu unseren Gunsten.
6.13. Für Verbraucher sind die Prüfungs-, Dokumentations- und Meldehinweise in Ziffern 6.9 bis 6.11 Bitten zur Unterstützung der Schadensabwicklung, keine Voraussetzungen gesetzlicher Ansprüche. Eine unterlassene Dokumentation oder eine Meldung nach Ablauf von sieben Kalendertagen schließt ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht aus. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Schadensanzeige gegenüber dem Frachtführer, insbesondere die Beweisvermutungen nach § 438 HGB, bleiben unberührt.
6.14. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei später erkennbaren Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Unterbleibt die gebotene Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt; dies gilt insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Sieben-Tage-Empfehlung in Ziffer 6.11 verlängert diese gesetzlichen Rügefristen nicht.
7. Fernberatung per Video, Telefon, WhatsApp und anderen digitalen Kanälen
7.1. Fernberatung erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Themen und auf Grundlage der verfügbaren Angaben und Aufnahmen. Reaktionszeiten, zeitlicher Umfang und Vergütung richten sich nach dem Angebot beziehungsweise der Buchung. Die Bereitstellung eines Kommunikationskanals begründet keine Zusage einer jederzeitigen oder sofortigen Bearbeitung.
7.2. Fernberatung ist eine Hilfestellung. Sie umfasst ohne ausdrückliche Vereinbarung weder eine vollständige Installationsprüfung noch eine Abnahme, Inbetriebnahme oder Freigabe zum Betrieb und ersetzt erforderliche Prüfungen vor Ort nicht.
7.3. Fotos und Videos bilden nur Ausschnitte ab. Insbesondere verdeckte Leitungen, innenliegende Bauteile und der tatsächliche Verlauf von Leitungen zwischen Innen- und Außeneinheit können nicht zuverlässig vollständig beurteilt werden. Eine Beurteilung sichtbarer Anschlüsse umfasst daher keine Bestätigung der Richtigkeit nicht erkennbarer Anlagenteile.
7.4. Der Kunde muss relevante Unsicherheiten mitteilen und unklare Anweisungen vor der Umsetzung klären. Bei nicht hinreichend erkennbaren oder sicherheitsrelevanten Sachverhalten ist vor Fortsetzung der Arbeiten eine fachkundige Prüfung vor Ort erforderlich.
7.5. Die Haftung für Fernberatungsleistungen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 13.
8. Videocheck vor der Inbetriebnahme
8.1. Ist ein Videocheck vereinbart, prüfen wir die anhand der bereitgestellten Informationen und sichtbaren Aufnahmen erkennbaren hydraulischen Anschlüsse auf Plausibilität und offensichtliche Abweichungen. Ziel ist, erkennbare Hindernisse vor dem Vor-Ort-Termin zu klären und zusätzliche Anfahrten möglichst zu vermeiden. Eine Garantie, dass sämtliche Fehler erkannt oder weitere Anfahrten vermieden werden, ist damit nicht verbunden.
8.2. Der Videocheck ist keine vollständige Kontrolle der Installation, keine Abnahme, keine Inbetriebnahme und keine Freigabe zum Betrieb. Ziffer 7 gilt entsprechend. Er ersetzt die erforderlichen Prüfungen vor Ort nicht.
8.3. Der Videocheck ist mindestens fünf Kalendertage vor dem gewünschten Termin anzufragen. Termine werden nach Verfügbarkeit bestätigt; ein Anspruch auf das Wunschdatum besteht nicht.
9. Vor-Ort-Inbetriebnahme
9.1. Eine Vor-Ort-Inbetriebnahme ist nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich enthalten ist. Wir dürfen für von uns geschuldete Leistungen qualifizierte Fachpersonen oder Fachunternehmen einsetzen. Vom Kunden selbst beauftragte Dritte handeln außerhalb unseres Leistungsumfangs.
9.2. Soweit die folgende Inbetriebnahmeleistung angeboten und vereinbart ist, umfasst sie bei einmaliger Anfahrt: Prüfung der Wasserdurchsätze, Mindestdurchflussmengen und Betriebsdrücke; Kontrolle der Wärmequellenanlage und der Schmutzfänger beziehungsweise Wasserfilter; Kontrolle elektrischer Komponenten und Anschlüsse sowie eines vorhandenen Motorschutzes im Rahmen der Inbetriebnahme; Parametrierung und Einstellung des Wärmepumpenreglers; Erstellung eines Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokolls.
9.3. Die Inbetriebnahme umfasst keine vollständige Montage, keine vollständige Prüfung verdeckter Bestandsinstallationen und keine Herstellung der Elektroinstallation. Erforderliche elektrische Prüfungen und der fachgerechte Anschluss sind bauseits durch die hierfür qualifizierten Fachkräfte sicherzustellen. Der angebotene Umfang der Anschlusskontrolle im Rahmen der Inbetriebnahme bleibt maßgeblich.
9.4. Der Kunde hat vor dem Termin sicherzustellen, dass die Anlage hydraulisch vollständig betriebsbereit und befüllt sowie nach Herstelleranleitung und einschlägigen elektrotechnischen Anforderungen fachgerecht angeschlossen ist. Erforderliche Zugänge, Anschlüsse und vorhandene projektbezogene Unterlagen sind bereitzuhalten. Absehbare Hindernisse sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9.5. Die Vor-Ort-Inbetriebnahme ist mindestens zehn Kalendertage vor dem gewünschten Termin anzufragen. Der Termin bedarf unserer Bestätigung nach Verfügbarkeit.
9.6. Fehlen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung, darf die Inbetriebnahme bis zur Herstellung dieser Voraussetzungen unterbrochen oder verschoben werden. Zusätzliche Nacharbeiten und Anfahrten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach gesonderter Vergütungsvereinbarung berechnet. Verursacht der Kunde schuldhaft einen vergeblichen Termin oder eine zusätzliche Anfahrt, bleiben gesetzliche Ersatzansprüche für den dadurch verursachten Schaden bestehen.
10. Werkzeugmiete
10.1. Werkzeug wird für die vereinbarte Dauer von fünf, zehn oder fünfzehn Miettagen bereitgestellt. Als Miettage zählen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am vereinbarten Einsatzort. Samstag ist kein Miettag, kann aber Rückversandtag sein.
10.2. Mietbeginn, Mietende, Preis, Umfang und Rückversandtermin werden vor Abschluss der Werkzeugmiete vereinbart und in der Mietbestätigung angegeben. Ein vorzeitiger Werkzeugversand verschiebt den vereinbarten Mietbeginn nicht einseitig vor.
10.3. Ohne abweichende Vereinbarung ist das Werkzeug spätestens am Samstag nach Ablauf der Mietdauer an den Versanddienstleister zu übergeben. Fällt dieser auf einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste verfügbare Versandtag. Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Termin. Der Kunde soll den Einlieferungsnachweis aufbewahren. Transportverzögerungen nach rechtzeitiger, ordnungsgemäßer Übergabe werden ihm nicht als verspäteter Rückversand zugerechnet.
10.4. Das Werkzeug ist vollständig, gereinigt, funktionsfähig und transportsicher verpackt zurückzusenden. Vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung. Die Kosten des vereinbarten Hin- und Rückversands richten sich nach der Mietvereinbarung.
10.5. Ist ein längerer Bedarf absehbar, muss der Kunde uns unverzüglich informieren, insbesondere bei fehlendem Material oder Verzögerungen des Projekts. Eine Verlängerung bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung, beispielsweise per E-Mail. Vor einer kostenpflichtigen Verlängerung werden Dauer und Preis vereinbart. Die Meldung allein verlängert die Mietzeit nicht.
10.6. Bei fehlendem Material oder sonstigen Verzögerungen bleibt der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine Abstimmung zum Werkzeug vorzunehmen. Je nach Verfügbarkeit vereinbaren wir eine Verlängerung, den Rückversand oder eine spätere erneute Bereitstellung. Gesetzliche Ansprüche wegen von uns zu vertretender Lieferverzögerungen bleiben unberührt.
10.7. Das Werkzeug ist nur durch geeignete Personen unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitsanleitungen zu verwenden. Es ist vor Überlastung, Diebstahl und Witterung zu schützen und sachgerecht zu pflegen. Reparaturen, Veränderungen und Untervermietung sind ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Auffälligkeiten, Schäden oder Verlust sind unverzüglich mitzuteilen; unsichere Geräte dürfen nicht weiterverwendet werden.
10.8. Das Werkzeug bleibt unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich Nachricht zu geben.
10.9. Bei vom Kunden zu vertretendem Verlust, Beschädigung, fehlenden Teilen oder erforderlicher zusätzlicher Reinigung können wir Ersatz des dadurch verursachten Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Reparaturkosten, erforderliche Ersatzbeschaffung sowie gegebenenfalls Wertminderung und Nutzungsausfall werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen berechnet.
10.10. Werkzeuge sind für aufeinanderfolgende Projekte eingeplant. Bei einem vom Kunden zu vertretenden Rückversandverzug können wir die dadurch verursachten erforderlichen Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, insbesondere notwendige Ersatzorganisation, zusätzliche Vorbereitung und Expressversand. Ersparte Aufwendungen und wirtschaftliche Vorteile sind anzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ersatzansprüche bleiben vorbehalten; eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.
10.11. Ansprüche auf Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung des Werkzeugs nach § 546a BGB bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Hieraus entsteht kein Anspruch des Kunden auf eine Verlängerung. Eine fristgerechte Rückversendung nach Ziffer 10.3 gilt während der üblichen Transportdauer nicht als vertragswidrige Vorenthaltung.
11. Gesetzlicher Widerruf und freiwillige Rücknahmen
11.1. Verbrauchern steht bei entsprechenden Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die jeweils einschlägige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt. Die Website-Adresse lautet https://www.diy-heizung.de/widerrufsrecht/.
11.2. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt für entsprechend kundenspezifisch angefertigte Positionen, etwa Zuschnitte nach individuellen Kundenmaßen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausnahme wird nicht allein durch Umverpacken oder Zusammenstellen handelsüblicher Standardteile begründet.
11.3. Rücksendekosten und Wertersatz bei gesetzlichem Widerruf richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der gesonderten Belehrung. Die Kulanzbedingungen der Ziffern 11.5 bis 11.9 gelten ausschließlich außerhalb gesetzlicher Rückabwicklungsansprüche.
11.4. Für Dienstleistungen und Werkzeugmietverträge gelten die jeweils einschlägigen Widerrufsregeln. Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden erforderliche ausdrückliche Erklärungen des Verbrauchers gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt solche Erklärungen nicht.
11.5. Außerhalb gesetzlicher Ansprüche besteht kein freiwilliges Rückgaberecht für individuell konfigurierte Baukästen, projektbezogen zusammengestellte Anschlusspakete, kundenspezifische Waren oder überschüssiges Projektmaterial. Gesetzliche Widerrufs-, Mängel- und sonstige Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.
11.6. Andere Waren können nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung aus Kulanz zurückgenommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der ursprünglich tatsächlich gezahlte Kaufpreis der zur Rücknahme freigegebenen Waren muss insgesamt mindestens 50 Euro einschließlich Umsatzsteuer betragen.
11.7. Bei einer vereinbarten Kulanzrücknahme werden 22 Prozent des ursprünglich tatsächlich gezahlten Kaufpreises der zurückgenommenen Waren abgezogen. Zusätzlich werden 15 Euro einschließlich Umsatzsteuer je vereinbartem Rücknahmevorgang berechnet. Die Konditionen und der voraussichtliche Erstattungsbetrag werden dem Kunden vor dem Rückversand mitgeteilt und mit ihm vereinbart.
11.8. Für eine Kulanzrücknahme muss die Ware unbenutzt, vollständig, unbeschädigt und funktionsfähig sein. Waren mit Montage- oder Gebrauchsspuren werden nicht aus Kulanz zurückgenommen. Die Rücksendung muss transportsicher erfolgen; ihre Kosten trägt der Kunde.
11.9. Nach Prüfung erfolgt bei Erfüllung der vereinbarten Bedingungen die Erstattung mit den vereinbarten Abzügen. Ware, die die Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht aus Kulanz gutgeschrieben. Ein kostenpflichtiger Rückversand oder eine andere Behandlung wird mit dem Kunden abgestimmt.
12. Mängelrechte und Garantien
12.1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung nach den jeweiligen Garantiebedingungen und ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Ansprüche gegen uns nicht.
12.2. Für Störungen und Schäden, die ausschließlich durch fehlerhafte Eigenmontage, unsachgemäße Verwendung, unterlassene erforderliche Wartung oder ungeeignete, nicht von uns geschuldete Bestandsinstallationen verursacht wurden, bestehen insoweit keine Mängelansprüche gegen uns. Eigene Fehler bei Waren, geschuldeter Planung, Beratung oder Anleitung werden hiervon nicht erfasst.
12.3. Für Fehlersuche und Kundendiensteinsätze außerhalb einer von uns geschuldeten Nacherfüllung wird vorab eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Bei schuldhaft unbegründeter Inanspruchnahme bleiben gesetzliche Ersatzansprüche vorbehalten. Gesetzlich von uns zu tragende Nacherfüllungskosten werden nicht auf den Kunden verlagert.
12.4. Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Sie gelten nicht pauschal für jeden Unternehmer oder für Verbraucher.
12.5. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu gelieferten Waren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 13.3 sowie gesetzliche längere Fristen für Bauwerke und entsprechend verwendete Baustoffe. Zwingende Vorschriften zum Lieferantenregress bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
13. Haftung
13.1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.2. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 13.3 eingreift.
13.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
13.4. Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei Mitverursachung durch den Kunden gilt § 254 BGB.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern bleibt sie bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
14.2. Für Mietwerkzeug gilt unabhängig hiervon Ziffer 10.8. Ein Eigentumsübergang ist mit der Mietzahlung nicht verbunden.
14.3. Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt bis zur Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung berechtigt. Ein Widerruf kommt bei Zahlungsverzug oder konkreter Gefährdung unserer Forderungen in Betracht. Auf Verlangen geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit anwendbar.
15.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Lippa GmbH Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen gelten die gesetzlichen Folgen. Individuelle Vereinbarungen haben weiterhin Vorrang.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 5. Oktober 2026















